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BVerwG, 14.08.1968 - II B 10.68 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache - Rückwirkende Einweisung von durch Aufstiegsbeförderung in den gehobenen Dienst übernommenen Beamten in eine bestimmte Besoldungsgruppe - Anforderungen an die Umsetzung der ...
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 26.05.1966 - I-838/65
- VGH Hessen, 28.11.1967 - OS I 63/66
- BVerwG, 14.08.1968 - II B 10.68
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 21.05.1960 - V B 5.60
Kriegsgefangenenentschädigung aufgrund der Gefangennahme einer auf Veranlassung …
Auszug aus BVerwG, 14.08.1968 - II B 10.68
Eine solche Bedeutung hat eine Sache nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht schon dann, wenn ihre Bedeutung wegen ihrer Auswirkungen für andere Fälle in tatsächlicher Hinsicht über den Einzelfall hinausgeht, sondern nur dann, wenn in dem erstrebten Revisionsverfahren die Klärung einer bisher nicht beantworteten Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu erwarten ist (vgl.Beschluß vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nr. 1] undBeschluß vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 16]). - BVerwG, 04.08.1961 - VIII B 9.61
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in Sachen …
Auszug aus BVerwG, 14.08.1968 - II B 10.68
Eine solche Bedeutung hat eine Sache nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht schon dann, wenn ihre Bedeutung wegen ihrer Auswirkungen für andere Fälle in tatsächlicher Hinsicht über den Einzelfall hinausgeht, sondern nur dann, wenn in dem erstrebten Revisionsverfahren die Klärung einer bisher nicht beantworteten Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu erwarten ist (vgl.Beschluß vom 21. Mai 1960 - BVerwG V B 5.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 132 VwGO Nr. 1] undBeschluß vom 4. August 1961 - BVerwG VIII B 9.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 16]).
- BVerwG, 18.08.1970 - II B 1.70
Erstattung von Versorgungsbezügen an einen Beamten - Abhängigkeit eines …
Allein wegen der wirtschaftlichen Folgen der Entscheidung - im Hinblick auf eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle - ist indessen einer Rechtssache grundsätzliche Bedeutung nicht beizumessen (BVerwG, Beschluß vom 14. August 1968 - BVerwG II B 10.68 -).